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   LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15   

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LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,33308)
LAG München, Entscheidung vom 31.05.2016 - 2 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,33308)
LAG München, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 2 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,33308)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung kraft betrieblicher Übung durch Unterzeichnung einer Wechselvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungszusage - betriebliche Altersversorgung; Versorgungsvertrag; Vertragsauslegung; Inhaltskontrolle; Transparenzkontrolle; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de

    Verzicht auf beamtenähnliche Versorgung kraft betrieblicher Übung durch Unterzeichnung einer Wechselvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. etwa BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333 , Rz. 25).

    Überraschenden Klauseln muss ein "Überrumpelungseffekt" innewohnen, d.h. zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333 , Rz. 22).

    Erst wenn die Gefahr besteht, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen abgehalten wird, seine Rechte wahrzunehmen, ist eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB gegeben (BAG v. 20.8. 2014 - 10 AZR 453/13 - NZA 2014, 1333 ).

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen vom 15.05.2012 (u.a. Az.: 3 AZR 610/11) festgestellt, dass bei der Beklagten eine betriebliche Übung bezüglich des Versorgungsvertrags entstanden ist.

    2010 hat sie einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) aus betrieblicher Übung (vgl. dazu BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, 1279 ) abgelöst.

    Die Beklagte hatte seit 1972 nahezu allen Mitarbeitern bei einer Betriebszugehörigkeit von maximal 20 Jahren ein mit vielfältigen Verbesserungen der Rechtsstellung der Arbeitnehmer auch noch im laufenden Arbeitsverhältnis verbundenes Versorgungsrecht erteilt und dadurch eine betriebliche Übung begründet (BAG v. 15.5. 2012 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, 1279 ).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Die Klagepartei verkennt, dass das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB gerade keine ausdrückliche Regelung der Rechte, die aus dem Gesetz oder aus der Rechtsnatur einer Vereinbarung folgen oder eine Belehrung des Vertragspartners hierüber verlangt (vgl. BAG v. 01.02.2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682 ).

    Eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB scheidet aus, wenn die Vereinbarung eine Hauptleistungspflicht betrifft, die nicht durch Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ; vgl. BAG v. 1.2. 2006 - 5 AZR 628/04 - NZA 2006, 682 , unter I 2 c der Gründe).

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Die Verpflichtung zu klarer und verständlicher Formulierung des Klauselinhalts besteht nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (BAG v. 19.1. 2011 - 3 AZR 621/08 - NZA 2012, 85 , Rz. 24).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Nur die übrigen Klauseln zu den weiteren, im Zusammenhang mit den Hauptleistungspflichten stehenden noch regelungsbedürftigen Fragen, unterliegen als Nebenabreden in vollem Umfang einer Inhaltskontrolle (BAG v. 12.3. 2015 - 6 AZR 82/14 - NZA 2015, 676 , Rz. 23 f.).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Maßgeblich ist der Widerspruch zwischen den Erwartungen des Vertragspartners und dem Inhalt der Klausel (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - NZA 2014, 1076 , Rz. 62).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Der Bundesgerichtshof bezieht sich in der klägerseits zitierten Entscheidung vom 30.6.1995 ( V ZR 184/94 - NJW 1995, 2637 ) seinerseits auf seine ständige Rechtsprechung, wonach es generell nicht auf den Kenntnisstand des einzelnen Vertragspartners, sondern auf die Erkenntnismöglichkeit des für derartige Verträge zu erwartenden Personenkreises ankommt (BGH v. 30.10.1987 - V ZR 174/86 - NJW 1988, 558 ).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gilt auch hinsichtlich der Vermögensinteressen eines Arbeitnehmers (vgl. BAG v. 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - Juris).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Beim 2. Absatz der Zustimmungsvereinbarung (Anlage 3a) handelt es sich entgegen der klägerischen Ansicht auch um keine, das Hauptleistungsversprechen einschränkende, verändernde oder ausgestaltende Regelung, weswegen eine Inhaltskontrolle möglich wäre (vgl. BAG v. 9.2. 2011 - 7 AZR 91/10 - Juris).
  • BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06

    Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG München, 31.05.2016 - 2 Sa 901/15
    Die Erwartungen des Vertragspartners werden von allgemeinen und individuellen Begleitumständen des Vertragsschlusses bestimmt, wozu u.a. der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen einerseits sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits rechnen (BAG v. 08.08.2007 - 7 AZR 605/06 - Juris).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

  • BGH, 08.11.2002 - V ZR 398/01

    Geschäftsgrundlage von Zuwendungen der Eltern an verheiratete Kinder

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 260/14

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 450/14

    Pausenvergütung - Auslegung einer Gesamtzusage - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 743/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Annahmeerklärung -

  • LAG München, 15.12.2015 - 6 Sa 216/15

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung

  • LAG München, 11.08.2015 - 9 Sa 295/15

    Anspruch auf Abschluss eines sog. Versorgungsvertrags

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